Legen Sie schon zu Lebzeiten Ihre Wünsche fest,
um wesentliche Dinge zu regeln, wie z. B. die Lage der Grabstätte,
deren gärtnerische Pflege sowie die Gestaltung des Grabmals
und der Einfassung.
Diese Vorsorge ist besonders dann anzuraten, wenn keine sorgenden
Angehörigen vorhanden sind oder man sicherstellen will, das die
eigenen Vorstellungen auch nach dem Tode verwirklicht werden.
Wichtigster Bestandteil einer Grabstätte ist das Grabmal.
Es steht für die Unvergänglichkeit des Menschen und ist Sinnbild
für dessen Individualität.
Der Grabstein erinnert für lange Jahrzehnte an den Verstorbenen.
Ein langer Zeitraum!
Oft jedoch fehlen Angehörige oder aber Zeitmangel, Krankheit, Alter
und lange Wegstrecken verhindern eine würdevolle Grabpflege.
Die Innungsbetriebe des Steinmetzhandwerkes sind in all diesen
Fällen kompetente Ansprechpartner und beraten sie ausführlich.
Ihr Steinmetzmeister garantiert Ihnen die sorgfältige Ausführung
der im Rahmen eines Pflegevertrages vereinbarten Leistungen.
Von Reinigungsarbeiten über Zweitbeschriftungen bis hin zur
Überwachung der Grabmalstandsicherheit und der Erledigung
aller Arbeiten im Rahmen einer Zweitbestattung.
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Ihr Steinmetzmeister garantiert Ihnen die sorgfältige Ausführung
der im Rahmen eines Pflegevertrages vereinbarten Leistungen.
Von Reinigungsarbeiten über Zweitbeschriftungen bis hin zur
Überwachung der Grabmalstandsicherheit und der Erledigung
aller Arbeiten im Rahmen einer Zweitbestattung.
Regelmäßige Reinigung und Pflege des Grabmals, der Einfassung sowie gegebenenfalls der Grababdeckung.
Instandhaltung und Erneuerung der Grabinschriften
Überwachung der Grabmalstandsicherheit und Übernahme der Haftung
Reparaturarbeiten jeglicher Art an Grabanlagen
Erledigung aller Arbeiten im Rahmen einer Zweitbestattung
Verkauf von Grabanlagen im Rahmen der Vorsorge und kostenfreie Lagerung bis zum gewünschten Aufstelltermin
Arbeiten nach Vereinbarung |